Wiederaufnahme von Veranstaltungen
EEB Veranstaltungen in Gemeindehäusern sind ab sofort wieder
erlaubt, sofern ein Beschluss des jeweiligen Kirchenvorstands und ein
Hygieneplan für die Gemeinde vorliegen und die vorgeschriebenen
Hygiene-/Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden!
Viele Vorschriften sind nun für die Wiederaufnahme des Kursbetriebes zu beachten!
Wir wissen Ihren besonderen Einsatz unter diesen Bedingungen sehr zu schätzen. DANKE!!!
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