Bedingungen für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung während der Pandemie
Generell besteht weder eine durch den Deutschen Bundestag festzustellende epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des IfSG noch im Land Niedersachsen eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Sinne einer Hotspot-Regelung.
Vor diesem Hintergrund entfallen für die Praxis der Erwachsenenbildungseinrichtungen als Veranstalter alle bisher verpflichtenden Regelungen, etwa die Dokumentationspflicht, das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen sowie Personenobergrenzen.
Angesichts des aktuellen Verlaufs der Pandemie wird allen Personen jedoch individuell empfohlen, eigenverantwortlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, einen Mindestabstand einzuhalten sowie auf ausreichende Belüftung geschlossener Räume zu achten; dies ist jedoch nur eine individuelle Verhaltensempfehlung nach § 2 Abs 2 Corona-VO.
Veranstaltungsorte, an denen die EEB Veranstaltungen ausrichtet, können ggf. von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weitergehende Zugangsbeschränkungen nach der G-Regel erlassen. Auch die EEB behält sich vor, bei Ihren Veranstaltungen ggf. weitergehenden Bestimmungen nach der G-Regel zu folgen. Dies mag von Veranstaltung zu Veranstaltung verschieden sein. Wir Informieren Sie rechtzeitig im Vorwege bei Ihrer Anmeldung.
Wir möchten alle Kirchengemeinden und Institutionen ermutigen, die Bildungsarbeit in Präsenz wieder aufzunehmen und Veranstaltungen zu planen und bei der EEB zur Förderung anzumelden
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Links:
Handlungsempfehlungen der Landeskirche Hannovers
Handlungsempfehlungen der Landeskirche Schaumburg-Lippe
Niedersächsische Corona-Verordnung