Bedingungen für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung während der Pandemie
durch den Deutschen Bundestag
festzustellende epidemische Lage von nationaler Tragweite im Sinne des
IfSG noch im Land Niedersachsen eine konkrete Gefahr einer sich
dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Sinne einer Hotspot-Regelung.
Vor diesem Hintergrund entfallen für die Praxis der
Erwachsenenbildungseinrichtungen als Veranstalter alle bisher
verpflichtenden Regelungen, etwa die Dokumentationspflicht, das
Abstandsgebot, die Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen
sowie Personenobergrenzen.
Angesichts des aktuellen Verlaufs der Pandemie wird allen Personen
jedoch individuell empfohlen, eigenverantwortlich eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, einen Mindestabstand einzuhalten sowie
auf ausreichende Belüftung geschlossener Räume zu achten; dies ist
jedoch nur eine individuelle Verhaltensempfehlung nach § 2 Abs 2
Corona-VO.
Veranstaltungsorte, an denen die EEB Veranstaltungen ausrichtet,
können ggf. von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weitergehende
Zugangsbeschränkungen nach der G-Regel erlassen. Auch die EEB behält
sich vor, bei Ihren Veranstaltungen ggf. weitergehenden Bestimmungen
nach der G-Regel zu folgen. Dies mag von Veranstaltung zu Veranstaltung
verschieden sein. Wir Informieren Sie rechtzeitig im Vorwege bei Ihrer
Anmeldung.
Wir möchten alle Kirchengemeinden und Institutionen ermutigen, die
Bildungsarbeit in Präsenz wieder aufzunehmen und Veranstaltungen zu
planen und bei der EEB zur Förderung anzumelden
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Links:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/02/2020-02-28_2
2022-03-17 Hyg-Plan EEB Intranet.pdf
2021-09-01 Testkonzept der Ev.pdf
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