Förderung von Bildungsveranstaltungen
Die Landeseinrichtungen der Erwachsenenbildung werden für ihre
Bildungsarbeit nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz
finanziell gefördert. Dies ermöglicht es uns Kooperationspartner:innen auch
finanziell zu unterstützen.
Kooperationspartner:innen sind u. a.:
Kirchengemeinden,
Familienbildungsstätten,
Diakonische Einrichtungen,
Vereine
Ablauf der Förderung:
- Anmeldung mit Anmeldeformular und Planungsbogen (siehe Formulare) schriftlich per Post oder über das Internet.
Oder Anmeldung als Standardkurs: Vereinfachter Veranstaltungsbericht statt des Planungsbogens nach Abschluss der Veranstaltung.
- Der Antrag wird durch eine pädagogische Mitarbeiterin geprüft.
- Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Anmeldungsbestätigung und eine Teilnahmeliste zum Unterschreiben.
- Nach Ende der Veranstaltung schicken Sie uns die Teilnahmeliste und ggf. den Veranstaltungsbericht zu.
- Der Förderbetrag wird überwiesen.
Rahmenbedingungen:
- Die Grundvoraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen einer gültigen Kooperations-Vereinbarung zwischen dem:der örtlichen Ausrichter:in der Veranstaltung (z. B. der Kirchengemeinde) und der EEB.
- Die Veranstaltung muss öffentlich ausgeschrieben werden. In der Bekanntmachung muss die EEB (z. B. durch das EEB-Logo) neben dem:der örtlichen Ausrichter:in genannt sein.
- Sofern der:die örtliche Ausrichter:in keine eigenen Geschäftsbedingungen hat bzw. diese keine Aspekte des Verbraucher:innenschutzes beinhalten, gelten die AGB der EEB Niedersachsen, aufzurufen unter: www.eeb-lueneburg.de. Die AGB des örtlichen Ausrichters bzw. der Ausrichterin dürfen den AGB der EEB nicht widersprechen.
- Es können nur bestimmte Themen und Formate gefördert werden. Wir beraten Sie hierzu gern!
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