Wie Bildungsurlaub beantragen?
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmer:innen haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt wurde.
Sie möchten Ihr eigene Veranstaltung in Kooperation mit der EEB als
Bildungsurlaub anbieten? Ihr Ansprechpartner zum Thema Bildungsurlaub ist
Michael Rilke, T 0511 1241-610, eeb.bildungsurlaub@evlka.de
Ausführliche Informationen zu Bildungsurlaub in Niedersachsen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Erwachsenenbildung (AEWB):
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/