Aktivierung Nachbarschaftshilfe
Der Senioren- und Pflegestützpunkt und die Ehrenamtsagentur der Kreisverwaltung in Wittmund haben knapp 60.000 Euro beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie beantragt und jetzt kurzfristig auch eine Förderzusage bekommen. Ziel ist es nun, im Landkreis Wittmund ein Modellprojekt zur Belebung der Nachbarschaftshilfe zu starten. „Bereits im November können sich Freiwillige aus dem Landkreis kostenlos, das zu betonen ist uns sehr wichtig, zum Nachbarschaftshelfer ausbilden lassen“, so freut sich Anne Schierenberg, die für die Beratung der Senioren im Landkreis zuständig ist.
Denn Menschen mit einem Pflegegrad benötigen Hilfe von anderen Menschen, um im Alltag gut versorgt zu sein. Der Gesetzgeber spricht von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, kurz AZUA. Jeder Pflegebedürftige, der noch in den eigenen vier Wänden und nicht in einer Betreuungseinrichtung lebt, hat Anspruch auf den so genannten Entlastungsbetrag. Bis zu 125 Euro im Monat können entsprechend genutzt werden, um einen Nachbarschaftshelfer oder eine Nachbarschaftshelferin für ihre Unterstützung zu entschädigen. Es geht dabei nicht um direkte Pflegetätigkeiten, sondern um Hilfestellungen zur Bewältigung des Alltages für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Ein Nachbarschaftshelfer kann zum Beispiel einkaufen gehen oder im Haushalt unterstützen; natürlich kann man auch gemeinsam etwas unternehmen. „Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige wird im Landkreis Wittmund dringend benötigt, viele Menschen suchen nach einem Helfer um ihren Alltag besser meistern zu können. Mit dem Modellprojekt wollen wir hier eine Versorgungslücke schließen“ sagt die Landkreis-Ansprechpartnerin für Pflegebedürftige, Adele Varenhorst-Rupprecht, zu dem Modellprojekt. Und Mirjam-Elisabeth Möllmann von der Ehrenamtsagentur ergänzt: „Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer, das ist doch ein tolles Ehrenamt. Diese Aufwandsentschädigung ermöglicht es jedem sich zu engagieren. Ich freue mich daher, dass ich das Projekt mit dem Senioren- und Pflegestützpunkt auf dem Weg bringen konnte“.
Das sind die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind: Nachbarschaftshelferinnen und -helfer dürfen mit der betreffenden Pflegeperson, die unterstützt werden soll, nicht verwandt oder verschwägert sein. Auch Menschen, die im selben Haushalt leben, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Nachbarschaftshelfer müssen zudem mindesten 16 Jahre alt sein und dem Landkreis ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis vorlegen können. Maximal 10,55 Euro pro Stunde können Helferinnen und Helfer für ihre Leistung bekommen. Geeignet sind Personen dann, wenn Sie sowohl zuvor einen Erste-Hilfe-Kurs als auch einen Nachbarschaftshelferkurs erfolgreich besucht haben.
Interessierte, die sich mit dem Gedanken tragen Nachbarschaftshelfer zu werden, können sich unter der Emailadresse Ehrenamt@lk.wittmund.de melden oder während der üblichen Bürostunden direkt im Senioren- und Pflegestützpunkt der Kreisverwaltung anrufen unter Telefon 04462-861367.
Am 11. November von 10 bis 16 Uhr und am 18. November von 9 bis 16.30 Uhr werden die Nachbarschaftshelfer-Kurse in der JUUBA Asel (Karl-Schaaf-Weg 3a, 26409 Wittmund) zum ersten Mal angeboten. Die Teilnehmerzahl ist allerdings begrenzt. In den kommenden zwei Jahren wird es aber weitere Kurse geben. Auch die Kooperationspartner freuen sich, dass es jetzt endlich losgeht; der Erste-Hilfe-Kurs wird von der Firma FARS aus Esens angeboten und der Nachbarschaftshelferkurs von der Angehörigenschule aus Hamburg.
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