Kuratorium des Evangelischen Bildungswerks Ammerland
Dem Kuratorium des Evangelischen Bildungswerkes gehören an:
als Vorsitzender mit Stimmrecht:
Kreispfarrer Lars Dede, Anemonenweg 1, 26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403/623440, E-Mail: Lars.Dede@kirche-oldenburg.de
vom Pfarrkonvent bestimmt mit Stimmrecht:
Pfarrerin Sabine Feuerhake, Schleusenstraße 157, 26676 Barßel-Reekenfeld
Tel.: 04497/395, E-Mail: Sabine.Feuerhake@t-online.de
als Mitglieder der Kreissynode mit Stimmrecht:
Pastorin Friedgard Möllmann, Wemkendorfer Weg 14, 26215 Wiefelstede
Tel.: 04402-60019, E-Mail: moellmann-fuj@ewe.net
Hilke Bruns-Glashagen, Buchenstraße 16a, 26689 Apen
Tel.: 04499-91574, E-Mail: hilkebruns@t-online.de
als KursleiterInnen mit Stimmrecht
zur Zeit unbesetzt
als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht
die Leiterin der Evangelischen Erwachsenenbildung Niedersachsen
Pastorin Ulrike Koertge, Odeonstraße 12, 30159 Hannover
Tel.: 0511/1241-413, E-Mail: Ulrike.Koertge@evlka.de;
der Vorsitzende der EEB-Arbeitsgemeinschaft Oldenburg
Pfarrer Jens Teuber, E-Mail: Jens.teuber@kirche-oldenburg.de
vertreten durch den:die pädagogische Mitarbeiter:in der EEB Oldenburg
Peterstraße 38, 26121 Oldenburg
Tel.: 0441/92562-20
der Leiter des Evangelischen Bildungswerkes Ammerland
Friedemann Hönsch, Pastorenpadd 5, 26655 Westerstede
Tel.: 04488/77151, E-Mail: friedemann.hoensch@evlka.de.
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Ordnung für das Evangelische Bildungswerk Ammerland
Das Evangelische Bildungswerk Ammerland (EBA) ist eine Einrichtung des Kirchenkreises Ammerland. Es nimmt die Aufgaben der Evangelischen Erwachsenenbildung Niedersachsen im Kirchen- bzw. Landkreis Ammerland wahr.
1. Zugehörigkeit
Dem Evangelischen Bildungswerk Ammerland gehören die Evangelisch lutherischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Ammerland an. Die Gemeinden der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, die ganz oder überwiegend im Landkreis Ammerland liegen, können dem Evangelischen Bildungswerk Ammerland beitreten.
Es wird eine Umlage erhoben.
2. Kuratorium
Für den Bereich des EBA wird vom Kirchenkreis ein Kuratorium gebildet. Dem Kuratorium gehören stimmberechtigt an:
der Kreispfarrer/die Kreispfarrerin des Kirchenkreises Ammerland. Er/Sie führt den Vorsitz,
ein Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die durch den Pfarrkonvent bestimmt wird,
zwei Mitglieder der Kreissynode, von denen mindestens einer/eine ein Laie sein sollte,
zwei Kursleiterinnen/Kursleiter auf Vorschlag der Geschäftsstelle
Mit beratender Stimme gehören dem Kuratorium weiter an:
Vertretung der EEB Landesgeschäftsstelle
der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin des EBA (pädagogischer Mitarbeiter/pädagogische Mitarbeiterin)
der/die Vorsitzende/r der EEB Oldenburg,
eine sachkundige Person, die durch das Kuratorium berufen werden kann.
Das Kuratorium tagt mindestens einmal jährlich.
Die Amtszeit des Kuratoriums entspricht der Legislaturperiode der Kreissynode des Kirchenkreises Ammerland.
3. Aufgaben des Kuratoriums
Das Kuratorium fördert die Bildungsarbeit im Ammerland insbesondere durch:
Beratung von Grundsatzfragen des EBA
Mitwirkung bei der Festlegung von Arbeitsschwerpunkten und bei der Aufstellung von Arbeitsplänen für die Tätigkeit des EBA
Beschlussfassung über die Vorschläge zur Anstellung eines pädagogischen Mitarbeiters/einer pädagogischen Mitarbeiterin
Beratung des Haushalts und des Haushaltsergebnisses des EBA
Entgegennahme und Beratung des Arbeitsberichtes des pädagogischen Mitarbeiters/der pädagogischen Mitarbeiterin
4. Aufgaben des Pädagogischen Mitarbeiters/der pädagogischen Mitarbeiterin
Der pädagogische Mitarbeiter/die pädagogische Mitarbeiterin des EBA arbeitet im Einvernehmen mit dem Kuratorium und im Rahmen der Arbeitsstruktur der EEB Niedersachsen. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört u.a.
die Beratung von Kursleiterinnen und Kursleitern
die Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne der Satzung der EEB Niedersachsen
Wahrnehmung der pädagogischen Verantwortung gemäß den Bestimmungen des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes – weisungsgebunden und in Zusammenarbeit mit dem Leiter/der Leiterin der EEB Niedersachsen
die Erstellung und Veröffentlichung von Bildungsprogrammen
die Haushaltsaufstellung und Haushaltsüberwachung
5. Der Haushalt
Der Haushalt des EBA ist Teil des Kirchenkreishaushaltes. Er wird als Sonderhaushalt im EBA geführt und abgerechnet. Er obliegt der Rechnungsprüfung des Kirchenkreises.
Die Ordnung tritt mit der Verabschiedung durch die Kreissynode des Kirchenkreises Ammerland am 30. Mai 2008 in Kraft.
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