Leitfaden von der Anmeldung einer Bildungsveranstaltung bis zur Auszahlung der Fördermittel
Was Sie tun:
• Antragstellung:
Beim ersten Mal können Sie Ihre Veranstaltung ganz formlos telefonisch oder per E-Mail einreichen. Folgende Angaben sollten Sie parat haben:
- Name und Inhalt der Veranstaltung
- Zeitpunkt (Datum, evtl. von - bis)
- Uhrzeit
- Veranstaltungsort
- Veranstalter (z.B. Kirchengemeinde oder Institution)
- Ansprechpartner:in für Rückfragen
- Name und Anschrift der Kursleitung
Wichtig: Die Anmeldung der Veranstaltung bei uns muss immer vor Beginn erfolgen!
Was wir tun:
•
Kooperationsvereinbarung
Zwischen der Kirchengemeinde (örtlicher Ausrichter) und unserer Geschäftsstelle muss eine Kooperationsvereinbarung vorliegen. Bei einem Erstantrag senden wir Ihnen diese automatisch zu.
•
Prüfung und Erfassung der Veranstaltung durch die EEB. Eventuell halten wir mit Ihnen Rücksprache, wenn noch Fragen zu klären sind.
•
Bestätigungsschreiben
Sind alle Punkte geklärt, senden wir ein Bestätigungsschreiben mit Angaben über die Höhe der zu erwartenden Fördermittel. Außerdem erhalten Sie eine Teilnahmeliste und den Veranstaltungsbericht.
Was Sie tun:
• Veranstaltung
- Die Kursleitung lässt die Teilnahmeliste von allen Teilnehmenden ausfüllen und unterschreiben (pro angemeldete Veranstaltung nur eine Unterschrift pro Teilnehmer:in, auch bei mehrtägigen Veranstaltungen).
Um die Fördermittel zu erhalten, müssen mindestens 7 Kursteilnehmende auf der Liste unterschreiben.
- Die Kursleitung selbst unterschreibt die Liste, um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen.
- Der Veranstaltungsbericht wird von der Kursleitung ausgefüllt und ebenfalls unterschrieben.
- Absenden der Unterschriftenliste und des Veranstaltungsberichtes an EEB
Nach dem letzten Treffen werden die unterschriebene Unterschriftenliste und der Veranstaltungsbericht per Post an die EEB geschickt. Kopien oder digitale Unterschriften werden bisher nicht anerkannt.
Was wir tun:
• Prüfung der Unterlagen - Ggfs. halten wir mit Ihnen Rücksprache.
• Auszahlung der Fördermittel
auf das Konto der Kirchengemeinde beim Kirchenkreisamt oder direkt auf das Konto des Kooperationspartners.
WICHTIG: Die Auszahlung erfolgt immer erst einige Zeit nach Abschluss der Veranstaltung. Die Fördermittel sind zweckgebunden für Veranstaltungen der Erwachsenenbildung einzusetzen!
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