EEB Oldenburg

BILDUNGSURLAUB


Alles über Bildungsurlaub

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmer:innen haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist von der

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 18
30161 Hannover

Tel.: (05 11) 300 330 - 332

Wie kann man Bildungsurlaub beantragen?

Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Erwachsenenbildung (AEWB):

https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/

Bei der EEB Niedersachsen steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bildungsurlaub Michael Rilke unter der Mailadresse  eeb.Bildungsurlaub@evlka.de gern zur Verfügung.


Ort

Zielgruppen


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EEB Niedersachsen

Landesgeschäftsstelle
Odeonstraße 12
30159 Hannover
Tel.: 0511 1241-413
EEB.Niedersachsen@evlka.de

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Die EEB Niedersachsen ist eine Einrichtung der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen.

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Die EEB Niedersachsen ist organisiert im Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e.V.

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Die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen ist Mitglied im Bundesverband der Evangelischen Erwachsenenbildung e.V.

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Die EEB Niedersachsen ist zertifiziert nach AZAV und ZAZAVplus.
Urkunde Nr. 2012-1028
gültig bis 17.12.2027

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Zertifikat ZP0501.18.003
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