Alles über Bildungsurlaub
Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist von der
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
Tel.: (05 11) 300 330 - 332
Wie kann man Bildungsurlaub beantragen?
Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub in Niedersachsen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Erwachsenenbildung (AEWB):
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/
Bei der EEB Niedersachsen steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bildungsurlaub Michael Rilke unter der Mailadresse michael.rilke@evlka.de gern zur Verfügung.